News

zurück

Wir erstellen Energieausweise

Am 4.Jänner 2003 wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden publiziert.

137. Bundesgesetz: Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)

Das Gesetz regelt die Vorlagepflicht von Energieausweisen für Verkauf und In-Bestandgabe von Gebäuden und ist mit 1.Jänner 2008 in Kraft getreten.

Wir erstellen Ihnen Energieausweise für bestehende Häuser, Wohnungen, Wohnanlage oder Neubauten.

Downloads

EAW_WG_Muster_Seite_1.pdf
EAW_WG_Muster_Seite_2.pdf