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Wir erstellen Energieausweise
Am 4.Jänner 2003 wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden publiziert.
137. Bundesgesetz: Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
Das Gesetz regelt die Vorlagepflicht von Energieausweisen für Verkauf und In-Bestandgabe von Gebäuden und ist mit 1.Jänner 2008 in Kraft getreten.
Wir erstellen Ihnen Energieausweise für bestehende Häuser, Wohnungen, Wohnanlage oder Neubauten.
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EAW_WG_Muster_Seite_1.pdf
EAW_WG_Muster_Seite_2.pdf |  |  |
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